Das Entzünden des Osterfeuers am Karsamstag (19. April 2025) ist im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
Wir bitten um rechtzeitige Meldung von geplanten Osterfeuern telefonisch oder unter gde@deutschfeistritz.gv.at
bis Donnerstag, 17. April 2025 um 12:00 Uhr, um unsere Einsatzorganisationen entsprechend informieren zu können.