Marktgemeinde Deutschfeistritz
Subventionen
Hier ein Überblick über die aktuell gültigen Gemeindeförderungen in der Marktgemeinde Deutschfeistritz.
Grundsätzlich gilt für alle Förderungen, dass diese jeweils „nur“ auf Antrag (per Mail, per Post oder persönlich im Gemeindeamt) gewährt werden.
Für die verschiedenen Förderungen sind selbstverständlich unterschiedlichste Belege und Dokumente notwendig.
Unser Team steht ihnen jederzeit für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.
* Alle Förderungen basieren auf entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen. Für die Gewährung gibt es jeweils keinen Rechtsanspruch; es handelt sich bei allen Förderungen um KANN-Bestimmungen. Änderungen (vor allem durch den Gemeinderat) sind jederzeit vorbehalten.
Förderungen
€ 500,00 pro Förderfall
ACHTUNG – Aktuell: Ende der Förderung per Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023 ab 01.01.2024 beschlossen:
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die (zuletzt) per 02/2022 beschlossene Förderung betreffend „Gemeindeförderung im Rahmen der Bundes- bzw. Landesweiten Förderaktion „Raus aus Öl (und Gas)“ per 01.01.2024 ersatzlos eingestellt bzw. nicht mehr gewährt wird.
Übergangsregelung: „Raus aus Öl (und Gas)“-Förderansuchen, für die vor 01.01.2024 eine Bundes- bzw. OeMAG-Förderung beantragt wurde (auch wenn die Auszahlung erst nach 01.01.2024 erfolgt), sollen gem. geltender Richtlinien (GR-Beschluss vom 24.04.2019) gefördert werden.
Gefördert werden Projekte für welche nachweislich eine Landes- und/oder Bundesförderung (auch KPC) gewährt wurde.
Maßgeblich ist die Vorlage des Förderungs-Auszahlungsnachweises der Landes- und/oder Bundesförderstelle.
Auf Basis dieses Nachweises kann die Gemeinde eine Förderung von weiteren 50% der per Landes- und/oder Bundesförderung gewähren.
ACHTUNG: je Anlage kann maximal für 15 [kWp] Nennleistung um eine Förderung angesucht werden.
ACHTUNG – Aktuell: Ende der Förderung per Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023 ab 01.01.2024 beschlossen:
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die per 04/2019 beschlossene Förderung betreffend „Subvention für PV/Solaranlagen auf Basis Bundes- bzw. OeMAG-Bescheid“ per 01.01.2024 ersatzlos eingestellt bzw. nicht mehr gewährt wird.
Übergangsregelung: PV/Solaranlage-Förderansuchen, für die vor 01.01.2024 eine Bundes- bzw. OeMAG-Förderung beantragt wurde (auch wenn die Auszahlung erst nach 01.01.2024 erfolgt), sollen gem. geltender Richtlinien (GR-Beschluss vom 24.04.2019) gefördert werden.
25% Kostenübernahme (max. jedoch € 500,00)
Zwei übertragbare Klimatickets können von Bürger:innen der Gemeinde Deutschfeistritz kostenlos entliehen werden.
Für maximal 5 Tage pro Monat kann das Leihticket benutzt werden, wobei dies tageweise bzw. für maximal 3 aufeinanderfolgende Tage möglich ist.
Klimaticket reservieren:
telefonisch: 03127/ 41 355
per Mail: gde@deutschfeistritz.gv.at
€ 35.- je Maturant/in aus der Gemeinde
Übernahme von 20% der Kosten bei mehrtägigen Veranstaltungen (zB. Sportwoche, Exkursion, …)
max. allerdings € 100,00 pro Veranstaltung
Bei privater Musikschule: 50% des vorgeschriebenen Musikschulbeitrages
Bei Musikschule Frohnleiten: gem. Beitragsermittlung Frohnleiten (Abwicklung erfolgt direkt mit Musikschule)
- Deutschfeistritzer Familien erhalten für
Kinder im selben Haushalt bis zum vollendeten 30. Lebensmonat (Beleg durch Geburtsurkunde bzw. Meldenachweis; Selbstabholung bei Bedarf
in der Gemeinde), kostenlos pro Jahr 13 Windelsäcke
- Deutschfeistritzer Familien mit pflege-bedürftigen Erwachsenen im selben Haushalt, erhalten bis zu deren Ableben (Beleg durch
Pflegestufen-Bescheid bzw. Meldenachweis; Selbstabholung bei Bedarf in der Gemeinde), kostenlos pro Jahr 13 Windelsäcke
- Werbung durch Information
- (Mit)Organisation von örtlichen Informationsveranstaltung der betreibenden Trägerorganisationen
- Werbung in verfügbaren Kanälen (Homepage, App, Facebook, Gemeindezeitung, Gleinalmschrei)
2. Subvention für Ausbildungskosten
Übernahme von 50% der Ausbildungskosten mit folgender Auszahlungsmodalität:
- 25% nach positivem Abschluss der Ausbildung (ca. € 300,00)
- 25% nach 2-jähriger Berufsausübung (ca. € 300,00)
3. Subvention pro betreutem Kind aus Deutschfeistritz
Vorgabe: Betreuung von mindestens 2 fremden Kindern; dann „greift“ Modell, welches sich auf Betreuungsstunden bezieht
- € 100,00/mtl. Betreuungszuschuss pro 25-Stunden-Betreuungszeit für Kinder ab 18 Monaten aus der Gemeinde (inkl. eigener Kinder)
- Beleg mittels Betreuungsstundennachweis
Zusätzlich zum jährlich üblichen Heizkostenzuschuss des Landes gewährt die Marktgemeinde Deutschfeistritz (unter denselben Regulativen wie jenen des Landes) einen eigenen Heizkostenzuschuss (Gutschein) für sozial Schwächere; üblicher Gutscheinwert: € 100,00
- GVE-Förderung f. anspruchsberechtigte Tierhalter
- Zuschuss zu künstlicher/natürlicher Besamung
- Jagdpachtschilling
Aufstockung der erhaltenen WKO Basis-Lehrlingsförderung um 50%
Auf Antrag des jeweiligen Vereins
– Vorgaben:
# Verwendung des Standardformulars gem. Homepage
# Antragsfrist: 31.3. des jeweiligen Jahres