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Freitag, 07.07.2023

  •  Bauamt
Informationen

Bauamt

Das Bauamt beschäftigt sich mit allen Bauangelegenheiten und der Weiterentwicklung des gesamten Gemeindegebietes. 

Um den gesetzlichen Erfordernissen, den subjektiv- und objektiven Bedürfnissen der Bevölkerung als auch dem Gesamtbild der Gemeinde Deutschfeistritz ein Augenmerk zu geben werden diese Angelegenheiten durch das Bauamt abgewickelt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben werden auch private Streitigkeiten in Bauangelegenheiten einer möglichen Schlichtung unterzogen. Für all diese Aufgaben benötigt das Bauamt eine Eingabe, welche standardisiert über Formulare einzugeben ist.

Baugenehmigung?

Grundlage für jedes Bauvorhaben bildet in erster Linie das Stmk. Raum­ordnungs­gesetz 2010 (StROG) sowie das Stmk. Bau­gesetz 1995 (StBauG.) mit den Bautechnik-Richtlinien (OIB Richtlinien) mit deren Novellierungen. Im ROG ist die Erstellung eines Flächen­widmungs­planes fest­gelegt, der das gesamte Gemeinde­gebiet in Frei­land, Bau­land und Verkehrs­flächen einteilt. Grund­sätzlich gilt, dass nur im Bau­land gebaut werden darf! Aus­nahmen: Bauten im Rahmen der Land- und Forst­wirt­schaft sowie bei bereits bebauten Grund­stücken im Frei­land und Sonder­nutz­ungen in Frei­land.

Um in der Planungsphase Kosten zu sparen, wird angeraten, die konkreten Vor­stell­ung­en in Form einer Plan­skizze dem Bauamt der Markt­gemeinde Deutschfeistritz per Mail zu über­mitteln. Für die Ausarbeitung der Antragsunterlagen ist ein befugter Plan einzusetzen.
Grund­sätzlich gilt
dass alle bau­lichen Maß­nahmen zumindest der Meldepflicht unterliegen.

Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:

a) Meldepflichtige Bauvorhaben nach §21 mittels Formular Download:

(ist ohne befugten Planer ausfüllen)

b) Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren nach §20:

(es ist ein befugter Planer erforderlich)

c) Baubewilligungspflichtige Vorhaben nach §19:

(es ist ein befugter Planer erforderlich)

örtliche Bauverhandlung vorgesehen, bescheidsmäßige Erledigung;

Fertigstellungsanzeige mit Bauführerbescheinigung