Informationen
Bauamt
Das Bauamt beschäftigt sich mit allen Bauangelegenheiten und der Weiterentwicklung des gesamten Gemeindegebietes.
Um den gesetzlichen Erfordernissen, den subjektiv- und objektiven Bedürfnissen der Bevölkerung als auch dem Gesamtbild der Gemeinde Deutschfeistritz ein Augenmerk zu geben werden diese Angelegenheiten durch das Bauamt abgewickelt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben werden auch private Streitigkeiten in Bauangelegenheiten einer möglichen Schlichtung unterzogen. Für all diese Aufgaben benötigt das Bauamt eine Eingabe, welche standardisiert über Formulare einzugeben ist.
Baugenehmigung?
Grundlage für jedes Bauvorhaben bildet in erster Linie das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) sowie das Stmk. Baugesetz 1995 (StBauG.) mit den Bautechnik-Richtlinien (OIB Richtlinien) mit deren Novellierungen. Im ROG ist die Erstellung eines Flächenwidmungsplanes festgelegt, der das gesamte Gemeindegebiet in Freiland, Bauland und Verkehrsflächen einteilt. Grundsätzlich gilt, dass nur im Bauland gebaut werden darf! Ausnahmen: Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie bei bereits bebauten Grundstücken im Freiland und Sondernutzungen in Freiland.
Um in der Planungsphase Kosten zu sparen, wird angeraten, die konkreten Vorstellungen in Form einer Planskizze dem Bauamt der Marktgemeinde Deutschfeistritz per Mail zu übermitteln. Für die Ausarbeitung der Antragsunterlagen ist ein befugter Plan einzusetzen.
Grundsätzlich gilt, dass alle baulichen Maßnahmen zumindest der Meldepflicht unterliegen.
Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
a) Meldepflichtige Bauvorhaben nach §21 mittels Formular Download:
(ist ohne befugten Planer ausfüllen)
b) Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren nach §20:
(es ist ein befugter Planer erforderlich)
c) Baubewilligungspflichtige Vorhaben nach §19:
(es ist ein befugter Planer erforderlich)
örtliche Bauverhandlung vorgesehen, bescheidsmäßige Erledigung;
Fertigstellungsanzeige mit Bauführerbescheinigung