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Baurecht & Bauordnung
Hier finden Sie technische Richtlinien rund um Ihr Bauvorhaben. Das Bauwesen unterliegt nämlich der Landesgesetzgebung. Eine detaillierte Beschreibung der wichtigsten Baugesetze finden Sie im Steiermärkischen Baugesetz sowie im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz.
FLÄCHENWIDMUNGSPLAN
Der Flächenwidmungsplan ist ein zentrales Instrument der Bau- und Raumordnung. Er legt die Nutzungsarten von Grundflächen innerhalb des Gemeindegebietes fest. Der Gemeinderat legt somit die einzelnen Entwicklungsmöglichkeiten durch Einbeziehung verschiedener Interessen wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Erholung und Naturschutz im Gemeindegebiet fest. Er wird von der Gemeinde erstellt und muss von der übergeordneten Landesregierung genehmigt werden. Diese Genehmigung des Flächenwidmungsplanes 1.0 ist nun am 29.02.2024 durch einen Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung erfolgt. Er ist für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Behörden verbindlich.
Durch die Zusammenlegung der Gemeinden war es nötig einen einheitlichen Flächenwidmungsplan nun für das gesamte Gemeindegebiet Deutschfeistritz zu erarbeiten. Nach der Einbringung von Anregungen und Einwänden konnten die Fachplaner in Verbindung mit dem Gemeinderat die nun gültige Version des Flächenwidmungsplanes ausarbeiten. Diese letztgültige Version wurde am 10.01.2024 durch den Gemeinderat beschlossen. Per Bescheid vom 29. Februar 2024 ist dieser nun rechtsgültig.
Baugebiete werden in der Raumordnung folgend unterschieden:
Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet 1, Industriegebiet 2, Einkaufszentren 1, Einkaufszentren 2, Dorfgebiet, Kurgebiet, Erholungsgebiet. Jedes dieser Baugebiete hat verschiedene inhaltliche Abgrenzungen zu den nachstehenden Gebieten. Dies beeinflusst vor Allem die Nutzung der einzelnen Grundstücke. Weiters werden noch Verkehrsflächen und das Freiland definiert.