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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Unterhalt
Wann muss ich wem wie viel Unterhalt zahlen? Kann ich Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen?
- Allgemeines zum Unterhalt
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern
- Kindesunterhalt
- Unterhaltsleistungen für Kinder (Thema "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften")
- Unterhaltsabsetzbetrag (Thema "Geburt")
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Partner
- Unterhaltsansprüche nach der Scheidung (Thema "Scheidung")
- Unterhaltsleistungen für den Partner (Thema "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften")
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Eltern
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Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion