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Kontakt

T(03127) 41 355

F(03127) 41 355-26

Egde@deutschfeistritz.gv.at

Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Was sind die rechtlichen Folgen?

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz in der Mindesthöhe von 1.000 Euro.

Dieser Schadenersatzanspruch besteht gegenüber

  • der Person, die Sie belästigt
  • der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, wenn sie/er es schuldhaft unterlässt, angemessene Abhilfe zu schaffen, d.h. wenn sie/er es unterlässt, die Belästigung durch Dritte (z.B. durch Ermahnung, Versetzung oder Kündigung) zu unterbinden
  • dem Bund, wenn die Dienstgebervertreterin/der Dienstgebervertreter es schuldhaft unterlassen hat, eine angemessene Abhilfe zu schaffen

Sexuelle Belästigung kann zusätzlich strafrechtliche Folgen für den Täter/die Täterin haben.

Fristen

Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs beträgt drei Jahre.

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft