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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Überlegungen vor Kreditaufnahme
Die Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer gehen mit einem Kreditvertrag eine längerfristige, wirtschaftliche Bindung ein. Eine Änderung der eigenen wirtschaftlichen Situation durch einen möglichen Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes muss mit einkalkuliert werden.
Für die Leistungen der Kreditgeberin/des Kreditgebers sind Finanzierungskosten, wie z.B. Zinsen, Gebühren und Spesen zu bezahlen. Außerdem müssen Gebühren an den Staat bezahlt werden.
Die Kreditkosten sind je nach Vermögenssituationen oder eingebrachten Kreditsicherheiten verhandelbar.
Weiterführende Links
- Überlegungen vor Kreditaufnahme (→ Konsumentenfragen.at)
- Hypothekar- und Immobilienkredite – neue Bestimmungen (→ Konsumentenfragen.at)
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
- Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion