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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Arbeitswelt

Achtung

Diese Regelungen gelten für alleEU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen

  • des Geschlechts,
  • des Alters,
  • der ethnischen Zugehörigkeit,
  • der Religion oder Weltanschauung oder
  • der sexuellen Orientierung

benachteiligt werden.

Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

Weiterführende Links

Gleichbehandlung und Freizügigkeit (→ Your Europe)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt