Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Registerauszug Ehen
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen
Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.
Der Registerauszug Ehe enthält:
- Personendaten der Eheleute,
- den Tag und den Ort der Eheschließung,
- gegebenenfalls die Auflösung Ehe und Wiederannahme eines früheren Familiennamens
- das Datum der Ausstellung und
- die Amtssignatur.
Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion