Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel
- gegen Urteile der Zivil- bzw. Strafgerichte bzw.
- gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern).
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" im Zivilrecht und "Rechtsmittel" im Strafrecht finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 20. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion