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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Einantwortung
Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer verstorbenen Person in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden. Weitere Informationen zu Einantwortung und Einantwortungsbeschluss finden sich unter Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion