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Amtsstunden
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Dienstag: 14 - 18 Uhr
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Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren
- Durchsetzung finanzieller Ansprüche für Verbrechensopfer
- Rechte und Pflichten im Strafverfahren für Verbrechensopfer
- Rechte im Zivilverfahren für Verbrechensopfer
- Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer
Aktuelle Informationen über Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren, Schutz von Zeugen im Strafverfahren, Geheimhaltung der Anschrift etc.
Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion