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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
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Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Checkliste Wohnen in Österreich für Drittstaatsangehörige
Bei der Mietebzw. dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten umfangreiche Bestimmungen, die es zu beachten gilt.
Themen | Detailinformation | Erledigt |
Wohnsitzanmeldung | Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzesbei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. | |
ORF-Beitrag | Der ORF-Beitrag muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson gezahlt werden, unabhängig von Radio- oder Fernsehgeräten. | |
Energieversorgung | Natürlich sollte auch für eine Strom- und Heizungsversorgung (z.B. Gas, Fernwärme) gesorgt werden. | |
Kommunikation | Für Internet, Mobiltelefone und Festnetztelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen. |
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion