Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Auskunft über den Haftpflichtversicherer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:
Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge (→ VVO)
Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen werden Name und Anschrift der Halterin/des Halters angegeben.
Zuständige Stelle
Der → Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
Zusätzliche Informationen
Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (→ EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.
Rechtsgrundlagen
§ 31aKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen