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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Fernabsatzvertrag
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen einer Unternehmerin/einem Unternehmer und einer Verbraucherin/einem Verbraucher geschlossen wird. Voraussetzung eines Fernabsatzvertrags ist, dass der Vertrag
- ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Unternehmerin/des Unternehmers und der Verbraucherin/des Verbrauchers
- im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird,
wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Briefe, Internet, Telefon, Fax) verwendet werden.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion