Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Verwaltungsstrafen − Energieausweis
Bei Verletzung der Informations-, Vorlage- oder Aushändigungspflicht können Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 9Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz