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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Meldung des Todesfalls: Arbeitgeber
Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Sterbefall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") unverzüglich zu benachrichtigen.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion