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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.

Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

  • Asbestzement
  • Leuchtstoffröhren
  • bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
  • Eisenbahnschwellen
  • Bildschirmgeräte

Weiterführende Informationen

Gefährliche Abfälle (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie