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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
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Dienstag: 15 - 18 Uhr
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Namensänderung
Wann darf ich meinen Vor- oder Familiennamen ändern lassen?
- Gesetzliche Gründe für eine Namensänderung
- Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches
- Namensänderung von Erwachsenen
- Namensänderung von Minderjährigen
- Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung
- Namensänderung nach Beendigung der Ehe
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion