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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Verwaltungsübertretung
Eine Verwaltungsübertretung begeht jemand, der gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann in dem Zusammenhang Verwaltungsstrafen verhängen. Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen.
Beispiel
- Falschparken
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Lärmbelästigung
- Nichteinhaltung der Stellungspflicht, Meldepflicht
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion