Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Strafanzeige
Eine Strafanzeige ist eine Anzeige wegen gerichtlich strafbarer Handlungen.
Diese kann bei jeder Polizeidienststelle, aber auch bei den Staatsanwaltschaften erstattet werden.
Beispiel
Gerichtlich strafbare Handlungen sind beispielsweise:
- Diebstahl
- Einbruch
- Körperverletzung
- Raub
- Sexualdelikte
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion