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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Förderungen für Neugründungen und Betriebsübernahmen
- Allgemeines zum Neugründungsförderungsgesetz (→ USP)
- Voraussetzungen (→ USP)
- Abgabenbefreiung (→ USP)
- Inanspruchnahme (→ USP)
Aktuelle Informationen über Förderungen für Neugründungen und Betriebsübernahmen, Neugründungsförderungsgesetz, Voraussetzungen, Abgabenbefreiung etc.
Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion