Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Nostrifizierung
Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor -, Master-, Diplom-, Doktorats-, oder PhD-Studiums durch die jeweilige Hochschule.
Dafür vorzulegen sind:
- Reisepass
- Nachweis über den Status der ausländischen Universität, Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung
- Möglichst detaillierte Unterlagen über das ausländische Studium, z.B. Studienplan, Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Abschlussbescheinigungen
- Urkunde über den Abschluss des Studiums und über die Verleihung des akademischen Grades
- Angabe zur angestrebten beruflichen Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers
Diese Unterlagen müssen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten (ausgenommen: englischsprachige Dokumente) sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion