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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Strafbarkeitsverjährung
Die Strafbarkeitsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Verwaltungsübertretung ist nicht mehr strafbar, wenn (bei Begehungsdelikten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) seit Abschluss der strafbaren Handlung drei Jahre vergangen sind. Daher darf nach Ablauf dieser Frist eine Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden.
Die Strafbarkeitsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion