Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was gilt als sexuelle Belästigung? Was darf ich nicht tun? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich von sexueller Belästigung betroffen bin?
- Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
- Wie können Sie sich wehren?
- Was sind die rechtlichen Folgen?
- Weiterführende Informationen zu Beratung und Hilfe
- SERVICE:Online-Ratgeber und -Rechner
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion