Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Registerauszug eingetragene Partnerschaften
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle eingetragenen Partnerschaften
Der Registerauszug zur eingetragenen Partnerschaft ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar der beim Standesamt ausgestellten Partnerschaftsurkunde.
Der Registerauszug zur eigetragenen Partnerschaft enthält:
- die Personendaten der eingetragenen Partner,
- den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
- gegebenenfalls die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft und Wiederannahme eines früheren Familiennamens,
- das Datum der Ausstellung und
- die Amtssignatur.
Hinweis: Auch davor geschlossene eingetragene Partnerschaften und deren Beendigung sind im Registerauszug angeführt.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion