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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) | B | C |
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Bez./ Beispiele | Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten | Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkartebzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres