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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Haftung
Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.
Beispiel
- Haftung der Eltern für ihre Kinder
- Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
- Haftung als Bürge und Zahler
Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion