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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Fahrzeug-Genehmigungsdokument
Im Zuge der Kfz-Zulassung oder bei Änderungen von Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) wird der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung mit dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug verbunden. Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet.
Genehmigungsnachweis ist dabei z.B. der Typenschein oder (bei einzeln genehmigten Fahrzeugen) die Einzelgenehmigung oder (bei Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung) der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion