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Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
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Dienstag: 14 - 18 Uhr
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Dienstag: 15 - 18 Uhr
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Vollversicherung
Unter Vollversicherung versteht man in der Sozialversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Grundsätzlich sind alle unselbstständig Erwerbstätigen in der Vollversicherung erfasst. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. selbstständig Erwerbstätige) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur eine sogenannte Teilversicherung vorgesehen.
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion