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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Erwerbseinkommen
Als Erwerbseinkommen gelten
- das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz.
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz