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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Bedingte Entlassung, Weisungen und Bewährungshilfe
- Bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe
- Erteilung von Weisungen
- Anordnung der Bewährungshilfe
- Widerruf der bedingten Strafnachsicht und der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe
Aktuelle Informationen über bedingte Entlassung, Erteilung von Weisungen, Bewährungshilfe etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion