Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte sind die Eltern der Jugendlichen/des Jugendlichen, die Pflegeeltern, die Adoptiveltern oder eine Person, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde mit der Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen beauftragt wurde.
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion