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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
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Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Kfz-Import aus EU-Ländern
- Kauf des Kfz in einem anderen EU-Land als Österreich
- Kauf des Kfz in Österreich
- Überstellung des Kfz in ein anderes EU-Land als Österreich
- Überstellung des Kfz nach Österreich
- Fahrzeugtypisierung (Österreich)
- Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)
Aktuelle Informationen über Kfz-Import aus EU-Ländern, Überstellung nach Österreich, Überstellung in ein anderes EU-Land, Zulassung im Inland etc.
Hinweis
Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.
Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie