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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaftbzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion