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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Berufstätigkeit
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem Verdienst vonmehr als 518,44 Euro (im Jahr 2024) pro Monat sind gesetzlich über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber kranken- und sozialversichert.
Liegt der Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz