Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
An-/Abmeldung eines Kfz
- Kfz-Zulassung
- Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP)
- Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung
- Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
- Kfz-Abmeldung
Aktuelle Informationen über An-/Abmeldung eines Kfz, Zulassung, NoVA, Kfz-Abmeldung etc.
Hinweis
Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Letzte Aktualisierung: 5. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion