Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Sozialkontakte
Hunden muss mindestens zweimal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
Erst wenn Welpen über acht Wochen alt sind, dürfen sie vom Muttertier getrennt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertiers oder der Welpen erforderlich ist.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion