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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
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Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Umsatzsteuer (USt)
Für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Konsumentinnen/Konsumenten erbringen, muss in der Regel Umsatzsteuer (USt) bezahlt werden. Diese wird auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Konsumentinnen/Konsumenten die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen.
Für einige Waren/Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. Dazu gehören z.B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, die Vermietung zu Wohnzwecken, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen etc.
Der ermäßigte Steuersatz von 13 Prozent gilt z.B. für die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz, Filmvorführungen etc.
Ausführliche Informationen zum Thema "Umsatzsteuer" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion