Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Zulassungsverfahren
Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnisbzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.
Weiterführende Links
Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)
Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie