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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Allgemeine Informationen
Ein Kredit wird von der Kreditgeberin/dem Kreditgeber nur dann vergeben, wenn sie/er annehmen kann, dass das verborgte Geld auch wieder zurückgezahlt wird. Je nach Art und Höhe des Kredites und der Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers kommen dabei verschiedene Sicherungsmittel in Betracht. Sämtliche Vereinbarungen bezüglich der Kreditsicherheiten müssen im Kreditvertrag festgehalten werden. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist auch berechtigt, mehrere Sicherheiten in Kombination zu fordern.
Tipp
Je besser die Sicherheiten sind, die die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer bieten kann, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
- Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz