Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.
Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.
Informationen zum Thema Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer finden sich auf USP.gv.at.
Ausführliche Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion