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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Fälligkeit
Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.
Hinweis
Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.
Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion