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Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

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Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Aktives Wahlrecht – Nationalratswahl 2024

Allgemeine Informationen

Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2024d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2024 ist der 9. Juli 2024.

Eintragung in die Wählerevidenz

An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerevidenz geführt und damit am Stichtag (9. Juli 2024) im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. 

Neu

Wahlberechtigte können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können sie nachsehen, ob sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde sie sich wenden müssen.

Achtung

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher dürfen nur dann wählen, wenn sie am Stichtag (9. Juli 2024)bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind oder auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2024 in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen werden. Am 8. August 2024 endet der Einsichtszeitraum für die Auflegung der Wählerverzeichnisse.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen sind Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland. Sie können jederzeit mit einem ausgefüllten Formular einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, um an bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um die dafür zuständige Gemeinde herauszufinden, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an. Häufig ist es die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

Wenn sie im Ausland wählen, benötigen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicherinnen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte, da im Ausland nur die Briefwahl möglich ist. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

Es ist möglich, für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten ("Abo") zu beantragen. Dafür muss das entsprechende Kästchen auf dem Antragsformular angekreuzt sein. Außerdem muss die zuständige Gemeinde die aktuelle Auslandsanschrift haben, wofür die Wahlberechtigten selbst verantwortlich sind.

Hinweis

Andere EU-Bürgerinne/ EU-Bürger und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres