Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw.vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen
- Es sind keine Gebühren zu entrichten
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen
Hinweis
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Letzte Aktualisierung: 24. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz