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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Gleichbehandlungskommissionen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.

Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt