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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union
Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union stellen die Grundlage des Binnenmarkts dar. Zu den Grundfreiheiten zählen:
- Dienstleistungsverkehrsfreiheit
Die Dienstleitungsverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern die freie, grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne Beeinträchtigung aufgrund von Staatsangehörigkeit - Kapitalverkehrsfreiheit
Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht durch eine Liberalisierung des Kapitalverkehrs den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe zwischen den Mitgliedstaaten (und zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten) - Personenverkehrsfreiheit
Die Personenverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern prinzipiell in einem anderen Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten - Warenverkehrsfreiheit
Die Warenverkehrsfreiheit ermöglicht, dass Waren im gesamten Binnenmarkt frei zirkulieren können
Letzte Aktualisierung: 8. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion