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Amtsstunden 

Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr

zusätzlich am Nachmittag:

Dienstag: 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 14 - 17 Uhr

Sprechstunden Bürgermeister

Dienstag: 15 - 18 Uhr

oder nach Terminvereinbarung

Fischen in Salzburg – Rechte des Fischereischutzorgans

Fischereischutzorgane des Landes Salzburg sind innerhalb ihres Dienstbereichs unter anderem befugt,

  • Personen bei Betretung auf frischer Tat oder bei dringendem Verdacht einer Verwaltungsübertretung anzuhalten, ihre Identität zu überprüfen und sie zum Sachverhalt zu befragen,
  • auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist),
  • Anlagen wie Wehre, Schleusen etc. zu betreten sowie Fahrzeuge, Gepäckstücke und Fischereigeräte zu durchsuchen und
  • bei Verdacht auf Verunreinigungen oder Fischkrankheiten Wasserproben sowie offensichtlich erkrankte Wassertiere zu Untersuchungszwecken zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 30Salzburger Fischereigesetz 2002

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion