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Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Pacht
Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.
Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.
Hinweis
Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion