Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Strafregisterbescheinigung
Sinnverwandte Begriffe:Führungszeugnis, Leumundsnote, Strafregisterauszug
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Beispiel
Die Strafregisterbescheinigung wird insbesondere für berufliche Zwecke (z.B.Gewerbeberechtigung) benötigt. Das gilt auch für die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" sowie die "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung".
Ausführliche Informationen zum Thema "Strafregisterbescheinigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion